Najibullah

Flüchtling kann nicht zu seinem Sohn (PZ vom 25.7.2018) - Keine Ausnahme für Najibullah (PZ vom 30.7.2018) - Trauriges Ende im Kampf ums Überleben (PZ vom 5.12.2018)

In einem Leserbrief in der PZ vom 28.7.2018 hat Frau Leonhard im Hinblick auf den von uns betreuten afghanischen Flüchtlings Najibullah eine Fülle von hanebüchenen Spekulationen und verletzenden rhetorischen Fragen aufgestellt, die nur einem Hirn entspringen können, dessen Träger/TrägerIn sich noch nie mit einem Flüchtling zusammengesetzt hat und dem die Welt außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs als äußerst suspekt gilt.

All die unverschämten Anschuldigungen gegenüber Najibullah hier zu widerlegen, würde den Rahmen eines Lesebriefes sprengen. Ich habe versucht, den bisherigen Leidensweg Najibullahs und seiner Familie zum Nachlesen für jedermann und –frau auf www.freundeskreis-asyl-ispringen.de zusammenzufassen. Dazu habe ich mit Najibullahs Einverständnis aus dem Protokoll seiner Anhörung beim BamF zitiert. Hier sei nur so viel gesagt: es ist eine Ungeheuerlichkeit, Najibullah vorzuwerfen, er habe seine Familie im Stich gelassen, weil der „Lockruf des Geldes stärker als die Liebe zu seinem Sohn und seiner Familie“ sei. Wer Najibullah kennt und ihn vor allem die letzten Tage seit dem Bekanntwerden der schweren Erkrankung seines Sohnes erlebt hat, weiß, wie verzweifelt er ist und dass er ALLES tun würde, damit seine Familie in Sicherheit lebt.

Ich danke Frau Leonhard aber ausdrücklich dafür, dass Sie meine Mitstreiter und mich als Gutmenschen tituliert und mich nicht zu ihres gleichen zählt, die dann ja wohl stolz darauf sind, als Schlechtmenschen gelten zu dürfen.

Soweit meine Leserbrief-Antwort auf den Leserbrief von Frau Leonhardt.

Hier nun der versprochene Lebenslauf von Najibullah:

Ich zitiere dazu Najibullah aus seiner Anhörung beim BamF am 21.12.2016

„Ich habe [in Kabul] Abitur gemacht und habe einen Unversitäts-Abschluss in Business Administration. Nach meinem Abitur habe ich 5 Jahre beim amerikanischen Militär neben meinem Studium gearbeitet. Dann habe ich zwei Jahre beim nationalen Geheimdienst gearbeitet.

Während meiner fünfjährigen Tätigkeit beim amerikanischen Militär und meiner Tätigkeit beim nationalen Geheimdienst habe ich an verschiedenen Stellen gearbeitet. Ich bin zwei Mal direkt bedroht worden von den [Taliban]. Sie haben mich als Spion, amerikanischer Diener und Ungläubiger beschimpft. […]
Ich erhielt einen Drohbrief in Paschtu von den Taliban. Sie schrieben, dass ich mit ausländischen Truppen arbeite. Ich solle meine Arbeit sofort stoppen, ansonsten würden sie mich und meine Kinder umbringen. Sie schrieben, dass das Geld, das ich verdiene, eine Sünde sei. […]

Ich habe beim Innenministerium um Hilfe gebeten und habe beim Polizeirevier um Hilfe gebeten. Sie haben mir den Brief von den Taliban abgenommen und sagten, dass sie mich nicht schützen können. Erst wenn ich direkt angegriffen würde, könnten sie mich schützen.

Ich habe meine Arbeit weiter gemacht. Es gab für die Mitarbeiter beim amerikanischen Militär einen Shuttle mit einem gepanzerten Fahrzeug, der die Mitarbeiter zur Arbeit brachte. Am [..].2013, bevor ich abgeholt und zur Arbeit gebracht werden sollte, wurde ein Attentat auf den Shuttle verübt. Der Shuttle explodierte. Ein anderes Auto führte eine Bombe mit sich und verursachte mit Absicht einen Unfall. Bei der Explosion wurde auch der Shuttle erfasst.

Vermerk: Der Antragsteller fügt Ausdrucke von Fotos mit Unfallbildern vor. […]

Ich musste meine Arbeit verlassen und kündigte. Ich habe dann eine neue Arbeit gefunden beim nationalen Geheimdienst. [...] Die Taliban haben mich wieder angesprochen und von mir verlangt, dass ich mit ihnen zusammen arbeite. […] Ich habe meinen Arbeitgeber um Hilfe gebeten und habe Briefe an die Stadt Kabul geschrieben […]. Sie haben meine Telefonnummer und die Nummern meiner Familie abgehört. Sie warnten mich, dass ein Terroranschlag von den Taliban auf meine Familie oder mich geplant werde. Ich durfte seitdem meine Familie nicht mehr besuchen und musste Tag und Nacht beim Geheimdienst verbringen. Zwei Monate lang habe ich meine Familie nicht besucht.

Am [..]2015 bin ich nach Hause gegangen. Ich übernachtete diese Nacht zu Hause und parkte mein Auto vor dem Haus, um am nächsten Morgen wieder zur Arbeit zu fahren. Ich fuhr zur Arbeit. Bei der Arbeit hörte ich, wie mein Auto auf dem Parkplatz explodierte. […]


Vermerk: Der Antragsteller legt ein A4 Ausdruck vor mit der Abbildung seines zerstörten Autos, das auf dem Parkplatz des Geheimdienstes stand.

[…] Ich erhielt vom Geheimdienst, der die Terroranschläge dokumentiert, zwei Briefe. Beide Briefe bestätigen, dass ich von Terroristen bedroht bin.

Vermerk: Die Dolmetscherin bestätigt den Inhalt der beiden Briefe. Die beiden Briefe werden der Akte beigefügt und übersetzt.

Danach musste ich in einen anderen Stadtteil umziehen. Mit Hilfe des […] schaffte ich es, meine Familie an einem anderen Ort unterzubringen. Aber das war nicht die Lösung des Problems. Ich musste Afghanistan verlassen. Anders ging es nicht. Ich bin geflohen, weil mir mit dem Tod gedroht wurde. Mein Leben war bedroht, ich bin jetzt weg, aber meine Familie ist noch in Gefahr. Sie wechseln jeden Monat ihren Aufenthaltsort. […] Meine Kinder können nicht zur Schule gehen. Meine Frau bleibt mit den Kindern zu Hause. Wir haben Angst, dass ihnen etwas passiert, wenn sie aus dem Haus gehen. Das waren meine Gründe.

Vermerk: Der Antragsteller legt diverse Dokumente vor, die seine Tätigkeit bei den amerikanischen Behörden und beim nationalen Geheimdienst bestätigen. […]

Ich habe Afghanistan am [..].2015 verlassen. […] Ich bin von Afghanistan in den Iran. Dort blieb ich 6 Tage. Vom Iran bin ich in die Türkei, nach Istanbul. Dann bin ich nach Bulgarien, Serbien, Ungarn, Österreich und dann nach Deutschland.“ [Dort kam er im April 2015 an.]

- Soweit die Zitate aus dem Anhörungsprotokoll –

Najibullah hat uns dieses Protokoll sofort nach Erhalt zum Lesen zur Verfügung gestellt. Er hat ja nichts zu verbergen.
Uns allen war klar: Najibullahs Geschichte ist ungeheuerlich und mit zahlreichen Beweismitteln abgesichert. Er wurde mit dem Tod bedroht, nur weil er unseren Verbündeten und damit auch uns, der Bundesrepublik Deutschland, geholfen hat. Daher rechneten wir alle felsenfest damit, dass sein Asylantrag bewilligt werden würde.


Das BamF entschied anders. Im März erhielt Najibullah seinen Ablehnungsbescheid.

Begründungen aus dem Bescheid:

„Er hat seine begründete Furcht vor Verfolgung oder einem ernsthaften Schaden nicht glaubhaft gemacht.“ [ein entlarvender Satz. Freudsche Fehlleistung? Da schreibt der Entscheider von seiner "begründeten Furcht"]

„Der Sachvortrag des Antragstellers wirkt übertrieben und unglaubhaft.“

„Allgemein ist nicht zu verstehen, dass der Antragsteller überhaupt geflohen ist und warum er seine Familie nicht mitgenommen hat.“

„Aus dem Sachvortrag des Antragstellers ist weder eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, noch ein flüchtlingsrechtlich relevantes Anknüpfungsmerkmal ersichtlich.“

Uns erscheinen diese Begründungen wie Satzbausteine aus einem Baukasten, der einzig und allein dazu gedacht ist, die Anerkennungsquote zu drücken. Dem ist der Entscheider im BamF voll gerecht geworden, nicht aber dem Ersuchen Najibullahs. In meinen Augen ist dieser Entscheider schlicht und einfach ein Schreibtischtäter, der den weiteren Leidensweg von Najibullah und seiner Familie zu verantworten hat.

Gegen die Entscheidung hat Najibullah im März 2017 beim Verwaltungsgericht (VG) Klage eingereicht.

Auf Grund der Fülle der anstehenden Verfahren ist diese Klage bis heute – Juli 2018! – noch nicht bearbeitet worden.

Najibullah hat sich allen Widrigkeiten zum Trotz von Anfang an bemüht, sich in Deutschland zu integrieren. Er hat – größtenteils auf eigene Kosten – Sprachkurse bei der VHS absolviert und spricht daher bereits sehr gut Deutsch. Gleichzeitig bemühte er sich um eine Arbeitsstelle, hat zunächst bei einer Zeitarbeitsfirma gejobbt, seit Juli 2017 bei seinem derzeitigen Arbeitgeber, denn dieser war mit Najibullahs Arbeit so zufrieden, dass er ihm gleich nach
Ablauf der Mindestsperrfrist des Personaldienstleiters zum 1.3.2018 unbefristet in sein Mitarbeiterteam aufgenommen hat.

Am 17.7.2018 stellte ihm sein Arbeitgeber ein hervorragendes Zwischenzeugnis aus. Darin heißt es u.a.
„[Najibullah] zeichnet sich besonders durch seine Freundlichkeit, Hilfs- und Lernbereitschaft und besonders Engagement aus. Seine hohe Auffassungsgabe, gutes Verständnis und analytisches Denken führt zu guten Leistungen. [Najibullah]  konnte sich aufgrund seiner sehr konstruktiven und kooperativen Zusammenarbeiter in kürzester Zeit in das bestehende Team integrieren.
[…]

[Najibullah] führt alle ihm übertragenen Aufgaben stets sorgfältig, effizient und gewissenhaft zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit vorbildlich.“

Seit wir Najibullah kennen, verfolgen wir mit großer Anteilnahme, aber auch mit großer Wut auf das BamF, wie sehr Najibullah unter der Trennung von seiner Familie leidet und wie sehr ihn die Sorge um die Sicherheit seiner Familie martert. Natürlich hält er ständig per Handy Kontakt mit ihnen.

Vor ca. 1 Monat erhielt Najibullah die Nachricht, dass es seinem älteren Sohn Sorosh sehr schlecht gehe. Vor ca. 1 Woche kam Najibullah völlig verzweifelt zu uns erklärte, er müsse hier alles aufgeben, er müsse zurück nach Afghanistan: bei seinem Sohn habe man einen Gehirntumor diagnostiziert, und dieser müsse sofort in Pakistan operiert werden (in Afghanistan gibt es keine entsprechenden Kliniken).

Wir haben ihn nur mit großer Mühe davon abgehalten, diesen entsetzlichen Schritt zu tun, denn das hätte sehr wahrscheinlich sowohl seinen Tod als auch den seiner Familie bedeutet.

Stattdessen versuchten wir die Behörden zu bewegen, Sharifi die vorübergehende Ausreise nach Pakistan zu seinem Sohn zu bewilligen (allein das schon stieß auf Ablehnung) und ihm die Möglichkeit der Wiedereinreise nach Deutschland zu garantieren. Das war dann vollends ausgeschlossen.


Die Sachlage – ich zitiere aus dem entsprechenden Beamtendeutsch:

Aufenthaltserlaubnis

Aufgrund seines Status als Asylbewerber verfügt Najibullah über eine Aufenthaltsgestattung. Eine Aufenthaltsgestattung erlaubt den Aufenthalt für Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet befinden für die Dauer ihres Asylverfahrens.
Der Gesetzgeber verlangt von Asylbewerbern jedoch, den Ablauf ihres Verfahrens im Bundesgebiet abzuwarten.
Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, während des Verfahrens auszureisen und anschließend wieder legal einzureisen.
Hierfür wäre ein Aufenthaltstitel erforderlich. Eine Gestattung ist jedoch gerade kein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes.

Ausnahmen zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels (§ 10 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz)

Weil Najibullah einen Asylantrag gestellt hat, darf ihm derzeit auch kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Das Gesetz eröffnet nur zwei Ausnahmen von der gesetzlichen Titelerteilungssperre:
1.       Der Betreffende hat einen gesetzlichen Anspruch
2.       Die oberste Landesbehörde (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg) stimmt zu, weil wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern.

Diese Ausnahmen liegen im Fall von Najibullah nicht vor.

Ausreise mit Aufenthaltsgestattung

Selbstverständlich kann ein Ausländer mit Aufenthaltsgestattung jederzeit ausreisen.
Dazu wird dem Ausländer – wie in diesem Fall Najibullah – ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt.

Wie bitte – geht’s noch zynischer???
Najibullah hat in Afghanistan als Dolmetscher bei den Amerikanern auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland gedient und sich und seine Familie damit in persönliche Gefahr gebracht.

Wenn es aber jetzt um Najibullah selbst geht, ist das nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland?

Ich finde das einfach von Seiten der Bundesrepublik schäbig und schäme mich für solche Gesetze.

Überhaupt ist es ein großes Problem, dass die Schmarotzer, Verbrecher und Gefährder (Fall Sami A und Tunesien - haarsträubend) größten Schutz bekommen, aber den Anständigen nicht ein kleines bisschen menschliches Entgegenkommen gezeigt wird. Es wäre wünschenswert, wenn die Behörden uns Ehrenamtlichen weniger lobhudeln würden und dafür öfter mal mit uns kommunizieren würden, bevor sie wieder eine Entscheidung treffen. 

Peter Gloede

Mitglied im Freundeskreis Asyl Ispringen


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